Beratung und Ansprechpartner des Auftraggebers und seiner Beschäftigten in fachspezifischen Datenschutzfragen
Ansprechpartner für Dritte (z.B. Bürger, kommunale Gremienmitglieder oder Kunden) in allen Angelegenheiten des Datenschutzes im Verantwortungsbereich des Auftraggebers
Federführung in der Korrespondenz mit dem jeweils für den Auftraggeber zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten; Beratung bei Korrespondenz in Datenschutzangelegenheiten mit sonstigen Aufsichtsbehörden des Auftraggebers
Beratung bei Planung, Einführung und Betrieb neuer IT-Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Durchführung der ggf. notwendigen Vorabkontrolle
Mitwirkung bei der Erstellung und Führung des Verfahrensverzeichnisses, das im Verfügungsbereich des Auftraggebers verbleibt
Mitwirkung bei der Erstellung und Prüfung von Formularen, Verträgen, Satzungen u. ä. sowie organisationsinterner Regelungen mit Bezug zu Datenschutz und Datensicherheit
Unterstützung aller Organisationsbereiche des Auftraggebers bei der Umsetzung gesetzlicher und organisationsinterner Vorgaben den Datenschutz betreffend
Kontrolle der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben bei den eine Datenverarbeitung im Auftrag ausführenden Auftragnehmern